Lizenzbedingungen

Stand 1.11.23

Für alle Inhalte des Markenportals gelten die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen definierten Regelungen. Für die u.g. Inhalt gelten zudem die folgenden Bestimmungen:

(1) Schriften „Work Sans“ und „Inter“

Die verwendeten Schriften „Work Sans“ und „Inter“ können unter der SIL Open Font License (OFL) verwendet werden. Die OFL ist eine kostenlose, freie und Open-Source-Lizenz. Es gelten die Lizenzbestimmungen der OFL in aktueller Fassung. Zu den Lizenzbestimmungen.

https://scripts.sil.org/cms/scripts/page.php?site_id=nrsi&id=ofl

(2) Fotografien im Bildpool

Die bereitgestellten Fotografien im Bildpool dürfen ausschließlich im Rahmen der in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen definierte Zwecke verwendet werden. Sofern nicht anders gekennzeichnet, bilden die Lizenzbestimmungen der Plattform Photocase die Grundlage (https://www.photocase.de/lizenzbedingungen, Auszug sh. Anlage).

Die Lizenz umfasst alle Nutzungsrechte nach §2 (Basislizenz) sowie die Rechte nach §3 Erweiterte Lizenz, insbesondere §3.1 (ohne Bildnachweis), §3.2. (ohne Auflagenbeschränkung), §3.3 (Nutzung für Merchandising und Templates)

In Abweichung zu §3.3 (2) umfasst die Lizenz die Bereitstellung im Bildpool von Die Linke unter lissi.die-linke.de, mit Anzeige von Vorschaubildern und Download für eingeloggte User, sowie der Bereitstellung im Layout-Generator „Lissi Express“ von Die Linke für eingeloggt User. User stimmen im Zuge der Registrierung ebenfalls den Photocase-Lizenzbedingungen zu.

Auszug aus den Photoase-Lizenzbestimmungen, Stand 29.9.23

2. Basislizenz

(1) Die Basislizenz berechtigt zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Fotos im privaten sowie kommerziellen Bereich als Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, im redaktionellen Rahmen und im Rahmen von Pressearbeit. Dazu räumt PHOTOCASE der DownloaderIn das einfache, unbefristete, weltweite, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem Foto ein. Das Foto darf bearbeitet und verändert werden. Alle sonstigen Rechte an oder im Zusammenhang mit dem Foto bleiben PHOTOCASE bzw. der jeweiligen FotografIn oder RechteinhaberIn (nachfolgend zusammenfassend „FotografIn“) vorbehalten.

(2) Das Foto ist Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten wenn es zu gestalterischen Zwecken und in Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen verwendet wird, wobei der Wert des Erzeugnisses nicht weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht (vgl. Ziffer 2.2 (1) lit. a und 3.3).

(3) Die redaktionelle Nutzung bezeichnet die Verwendung des Fotos im Zusammenhang mit journalistischen Texten, in denen das Foto zur Erläuterung, Veranschaulichung oder Informationsvermittlung dient.

(4) Die Verwendung im Rahmen von Pressearbeit bezeichnet die Nutzung des Fotos im Zusammenhang mit Texten über z.B. Produkte, Dienstleistungen, Marken oder Organisationen.

(5) Die Basislizenz gestattet so unter anderem die Verwendung des Fotos für:

  • Screendesign (z.B.: Internetseiten, Apps, Games, Software);
  • Templates, Themes, Collagen, Illustrationen, Layouts;
  • Printprodukte (z.B. Flyer, Broschüren, Prospekte, Kataloge);
  • Werbemittel (z.B. Aufkleber, Visitenkarten, Briefbögen, Tassen, Taschen, Mousepads, Plakate, Postkarten, Mailings);
  • Druck- und digitale Medien (z. B. Zeitungen und Zeitschriften, Cover für Bücher, Musik und Filme);
  • Produktverpackungen (z.B. Kartons, Etiketten, Umhüllungen);
  • TV-, Video- und Film-Produktionen;
  • Onlinewerbung (z.B. Banner);
  • Social Media-Inhalte (z.B. Posts & Cover-Bilder auf Facebook, Youtube, Xing, Twitter, Instagram, WhatsApp) und
  • Redaktionelle Artikel, Pressematerialien und Präsentationen.

Zu beachten ist, dass für bestimmte Erzeugnisse (z.B. Templates, Erzeugnisse deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht, Printprodukte mit einer Auflage über 500.000 Stück) Einschränkungen bestehen (Ziffer 2.2) und dass für eine rechtmäßige Verwendung Erweiterte Nutzungsrechte (Ziffer 3) benötigt werden.

2.1 Zustimmungserfordernisse

(1) Die Verwendung des Fotos in folgenden Zusammenhängen bedarf der vorherigen Zustimmung der FotografIn:

  • Sexualität und Erotik;
  • pharmazeutische Produkte, Produkte zur Geburtenkontrolle, Psychopharmaka und Nahrungsergänzungsmittel;
  • Drogen, Tabak, Alkohol;
  • Sucht, Krankheit, Tod;
  • Kriminalität.

Diese Zustimmung gilt als erteilt, sofern in den Bildinformationen das entsprechende sensible Thema zugelassen wurde.

(2) Die Verwendung des Fotos in einem religiösen Kontext oder für Wahl- und Parteienwerbung bedarf der vorherigen Zustimmung der FotografIn, wenn auf dem Foto eine oder mehrere Person(en) abgebildet sind. Diese Zustimmung gilt als erteilt, sofern in den Bildinformationen das entsprechende sensible Thema zugelassen wurde.

(3) Wenn einer auf dem Foto abgebildeten Person eine bestimmte Identität gegeben oder eine Aussage oder wörtliche Rede zugeschrieben wird (Zitate, Testimonials, etc.) ist ebenfalls die vorherige Zustimmung der FotografIn erforderlich.

2.2 Unzulässige Verwendungen

(1) Folgende Verwendungen des Fotos sind im Rahmen der Basislizenz unzulässig können aber mit einem Erwerb der erweiterten Nutzungsrechte nach Ziffer 3 ermöglicht werden:

(a) Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des bloßen Fotos, wenn es nicht Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, eines redaktionellen Rahmens oder einer Pressearbeit ist. Dies umfasst insbesondere Fotodatenbanken und artverwandte Sammlungen aber auch Erzeugnisse wie Poster, Postkarten, E-Cards, Kleidungsstücke, Mousepads, Tassen oder ähnliche, auf denen ausschließlich oder in erster Linie das Foto ohne Verbindung mit Schrift oder anderen grafischen Elementen abgebildet ist und deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht.

(b) Die Nutzung des Fotos als Bestandteil von Templates für digitale oder gedruckte Erzeugnisse wie Webseiten, Präsentationen, Postkarten, Poster und ähnliches mit dem Ziel, es Dritten zur Nutzung für eigene Erzeugnisse unter Verwendung des Fotos zu überlassen.

(c) Verwendung des Fotos als Bestandteil von gedruckten Erzeugnissen mit einer Auflage von mehr als 500.000 Stück.

(2) Unzulässig ist weiterhin eine Verwendung der Fotos im Zusammenhang mit extremen Inhalten und Positionen, die für eine durchschnittliche BürgerIn in der Gesellschaft potentiell abträglich wären. Dazu zählen insbesonders aber nicht ausschließlich Verwendungen im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst rechtswidrigen Inhalten.

2.3 Bildnachweis

(1) Die DownloaderIn hat bei der Verwendung des Fotos die FotografIn (Photocase BenutzerInnenname) und die Quelle (Photocase) zu nennen. Diese Nennung muss dem jeweiligen Foto zuordenbar sein, z.B. direkt am Bild oder im Impressum mit der Angabe des konkreten Ortes der Verwendung. Eine zulässige Angabe lautet: „Foto: FotografInnenname / photocase.de”

(2) Bei einer Verwendung in Online-Angeboten kann die Nennung mit einem Link zu der Webseite von PHOTOCASE unterlegt sein.

(3) Ein Foto darf auch ohne Bildnachweis genutzt werden, sofern die erweiterten Nutzungsrechte (vgl. Ziffer 3.1) erworben werden.

2.4 Übertragung der Nutzungsrechte

(1) In Abweichung zu den Bestimmungen in Ziffer 2 (1) ist die Weitergabe der Nutzungsrechte an dem Foto an Dritte (z.B. AuftraggeberIn/KundIn) gestattet, wenn der/die Dritte als neue/r LizenznehmerIn bei PHOTOCASE eingetragen wird und der/die Dritte die PHOTOCASE Lizenzbedingungen beachtet. Die DownloaderIn ist verpflichtet, den/die Dritte/n über die PHOTOCASE Lizenzbedingungen in Kenntnis zu setzen. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte an den/die Dritte/n erlöschen die Nutzungsrechte der DownloaderIn, sofern er/sie das Foto nicht erneut lizenziert.

(2) Im Rahmen der Pressearbeit kann das Foto in Abweichung zu Ziffer 2 (1) auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Drittnutzung ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Pressearbeit erfolgt und dabei nicht gegen die Rechte und Pflichten aus den PHOTOCASE Lizenzbedingungen verstößt. Die DownloaderIn ist verpflichtet, den/die Dritte/n über die PHOTOCASE Lizenzbedingungen in Kenntnis zu setzen.

2.5 Social-Media-Nutzung

Die Nutzung des Fotos innerhalb der Social-Media-Angebote Facebook und Facebook Messenger, YouTube, Instagram, Twitter, Pinterest, XING, LinkedIn, Snapchat, WhatsApp, Vimeo und innerhalb anderer Social-Media-Angebote ist grundsätzlich möglich, steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Social-Media-Angebots keine Regelung enthalten, die dem/der BetreiberIn ausschließliche Nutzungsrechte, anderweitige exklusive Rechte oder Eigentumsrechte an dem Foto einräumen.

3. Erweiterte Lizenzen

3.1 Erweiterte Lizenz zur Nutzung ohne Bildnachweis

In Abweichung zu Ziffer 2.3 ist die DownloaderIn im Rahmen der Basislizenz nicht verpflichtet, die FotografIn und PHOTOCASE als Quelle des Fotos zu benennen.

3.2 Erweiterte Lizenz zur Nutzung für gedruckte Erzeugnisse mit einer Auflage ab 500.000 Stück

In Abweichung zu Ziffer 2.2 (1) lit. c entfällt im Rahmen der Basislizenz die Begrenzung auf die maximale Auflagenhöhe von 500.000 Stück für gedruckte Erzeugnisse.

3.3 Erweiterte Lizenz zur Nutzung für Merchandising und Templates

(1) Diese Option gestattet in Abweichung zu Ziffer 2 (2) und 2.2 (1) lit. a und b:

(a) Die Verwendung des Fotos als Bestandteil von Erzeugnissen zum Weiterverkauf wie Kalender, Postkarten, Mousepads, Tassen, Aufkleber, Plakate, Kunstdrucke, E-Cards, Bildschirmhintergründen und ähnlichen deren Wert weit überwiegend allein durch das verwendete Foto entsteht. Für gedruckte Erzeugnisse gilt ein Auflagenlimit von 500.000 Stück. Sollen mehr Exemplare hergestellt werden, muss zusätzlich noch die Erweiterte Lizenz zur Nutzung für gedruckte Erzeugnisse erstanden werden.

(b) Die Verwendung des Fotos als Bestandteil von Templates und Dokumentenvorlagen für Webseiten, Präsentationen, Newsletter, Post-, Gruß- und Einladungskarten, Poster, Cover, Grafiken und ähnlichen Erzeugnissen zu dem Zweck, das Dritte auf Basis dieser Templates eigene Erzeugnisse erstellen dürfen, bei denen das Foto weiterhin Bestandteil ist.

(2) Ausgeschlossen bleibt jedoch auch hier die Verwendung in Fotodatenbanken und vergleichbaren Sammlungen.